GARANTIEBEDINGUNGEN
für Batteriespeicher der FM Solar GmbH
1) Allgemeines
Die FM Solar GmbH (im Folgenden FM SOLAR) gewährt eine freiwillige Herstellergarantie für die in
2.1 genannten Batteriespeichertypen.
Der Garantiezeitraum beträgt 10 Jahre ab Anlieferdatum.
Inhalt und Umfang der gewährten Garantie werden ausschließlich durch die im Folgenden genannten
Garantiebedingungen definiert.
FM SOLAR ist berechtigt, die Garantiebedingungen mit zukünftiger Wirkung zu ändern.
Gültig sind die jeweils zum Zeitpunkt des Produkterwerbes gültigen Garantiebedingungen.
Voraussetzung für die Garantieberechtigung ist die Registrierung des Erstkäufers innerhalb von 30
Tagen nach Anlieferdatum. Zur Registrierung innerhalb der genannten Frist ist das Online-Formular
auf folgender Webseite der FM SOLAR auszufüllen und einzureichen:
www.fm-solar.de/batteriespeicher/garantie/registrierung
Diese Garantie beschränkt weder gesetzliche noch vertragliche Ansprüche und Rechte des Garantieberechtigten,
sondern tritt neben diese.
2) Geltungsbereich
2.1) Umfasste Produkte
Die gewährte Garantie gilt für folgende Produkte:
LFP51100 (51.2V 100Ah)
HS51200-10 (51.2V 200Ah)
LFP51200 (51.2V 200Ah)
Garantiebedingung ist, dass das Produkt von einem zertifizierten Fachinstallationsbetrieb in Übereinstimmung
mit den Vorgaben der Montage- und Betriebsanleitung installiert und in Betrieb genommen
wurde. Bei Geltendmachung eines Garantiefalles ist die Rechnung als Nachweis zu erbringen.
Nicht von der Garantie umfasst sind:
- Teile, die regelmäßigem Verschleiß unterliegen (Verschleißteile), z.B. Kabel, Schrauben, Verschlüsse,
Taster, Sicherungen
- Sämtliche Teile der Anlage, die nicht zum Lieferumfang der FM SOLAR gehören
2.2) Garantiegeber ist die FM Solar GmbH, Walter-Wezel-Str. 33, 74889 Sinsheim
2.3) Garantieberechtigter ist die Person, die das Produkt in Übereinstimmung mit 2.1 als Neuware direkt
von der FM SOLAR erworben hat und gem. des bestimmungsgemäßen Betriebes zum privaten
Gebrauch betreibt (Erstbetreiber). Händler und Weiterveräußerer sind nicht garantieberechtigt. Die
Garantie kann nicht auf Dritte übertragen werden.
2.4) Räumliche Beschränkung: Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, deren Erstinbetriebnahme
im europäischen Zielanlieferland stattgefunden hat und die in diesem Land betrieben werden.
3) Garantiefall
Ein Garantiefall liegt vor, wenn
- der Produkt einen vom Inverkehrbringer FM SOLAR zu verantwortenden, wesentlichen Produktionsfehler
aufweist (Material oder Verarbeitung)
- sich dieser Fehler auf den Betrieb des Produkts negativ auswirkt
- der Fehler beim Regelbetrieb des Produkts auftritt
- der Garantieanspruch nicht aufgrund von Garantieausschlussgründen entfällt
Ein Garantiefall liegt ebenfalls vor, wenn die einzelne 10kWh- bzw. 5kWh-Batterie im Garantiezeitraum
während der ersten 6000 Ladezyklen bei konstanter Umgebungstemperatur von 25°C am Installationsort
weniger als 80% der ursprünglichen Leistung erbringt.
Fehler, die den ordnungsgemäßen Betrieb nicht negativ beeinträchtigen (z.B. Schönheitsfehler), begründen
keinen Garantiefall.
Es wird nur max. 1 Garantiefall pro registrierter einzelner 10kWh- bzw. 5kWh-Batterie eines Garantieberechtigten
anerkannt. Mit Anerkennung eines Garantiefalles erlischt die Garantie für die Zukunft.
4) Garantieausschlussgründe
Der Garantieanspruch entfällt bei Vorliegen folgender Garantieausschlussgründe:
- Registrierung erfolgte nicht innerhalb der 30-Tages-Frist nach Anlieferdatum
- Keine nachweislich dokumentierte Installation und Inbetriebnahme durch zertifizierten Elektrofachbetrieb
- Der reklamierte Defekt ist zurückzuführen auf die Nichtbeachtung /-einhaltung der Vorgaben
der Montage- und Betriebsanleitung bei Montage und Installation, Inbetriebnahme, Betrieb,
Wartung oder auf nicht fach-, sach- und normgerechte Durchführung dieser Arbeiten sowie
von Reparaturarbeiten.
- Unsachgemäßer Transport, Beförderung, Verpackung
- Bei nichtbestimmungsgemäßem Betrieb; wenn der Produkt für einen Zweck verwendet wird,
der nicht dem gewöhnlichen Verwendungszweck entspricht.
- Einsatz als Starterbatterie
- Nichteinhaltung der für den ordnungsgemäßen Betrieb geltenden Sicherheitsbestimmungen
- Verbindung mit inkompatiblem Wechselrichter oder mit Batterie(n) anderer Hersteller
- Ungenügende Belüftung
- Batteriespeicher wiederkehrend nicht mindestens einmal in 6 Monaten zu mindestens 90%
geladen worden (Tiefenentladung)
- Unterlassene wiederkehrende jährliche Prüfung
- Eigenmächtige Eingriffe am Produkt oder Eingriffe Dritter, die nicht von FM SOLAR autorisiert
wurden (Manipulationen, Umbauten, Öffnungen, Verwendung von inadäquatem Zubehör, Reparaturen,
etc.)
- Bei Ereignissen, die auf von der FM SOLAR nicht zu vertretende Umstände oder auf ungewöhnliche
Betriebsbedingungen zurückzuführen sind. Hierzu zählen z.B. Stromschwankungen,
Überspannung, Kurzschluss, Feuer; Höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, Überschwemmungen);
Manipulationen durch den Garantieberechtigten oder Dritte, welche die Beschädigung
verursachen; Fremdkörpereinwirkungen
- Fahrlässige, missbräuchliche oder in sonstiger Weise unpassende Behandlung der Sache
- Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des Garantieberechtigten (siehe 6.1)
5) Garantieleistungen
Die von FM SOLAR gewährte freiwillige Herstellergarantie für den Garantiezeitraum von 10 Jahren,
beginnend ab dem Anliefertag, umfasst folgende Garantieleistungen:
In den ersten 5 Jahren Reparatur des Batteriespeichers bei der FM SOLAR oder wahlweise
Ersatzteilstellung.
In den folgenden 5 Jahren Ersatzteilstellung.
Alle anderen Garantieansprüche sind ausgeschlossen.
Übersteigen die zu erwartenden Reparaturkosten oder Ersatzteilkosten den Zeitwert des Batteriespeichers,
oder sind keine passenden Ersatzteile auf dem Markt zu marktüblichen Preisen verfügbar oder
überhaupt verfügbar, so hat die FM SOLAR die Wahl, alternativ als Garantieleistung ein Ersatzgerät
zu stellen oder eine Gutschrift zu erteilen. Die Wahl obliegt der FM SOLAR.
Das Ersatzgerät hat technisch vergleichbar zu sein (gleicher Art, gleicher Güte); es kann gebraucht
sein. Schönheitsfehler des Ersatzgerätes sind unerheblich.
Die Gutschrift ist zur Verwendung für den Kauf eines neuen Produkts bei der FM SOLAR bestimmt.
Die Höhe der Gutschrift bemisst sich am Zeitwert zum Schadensfall und wird folgendermaßen festgelegt:
50% des ursprünglichen Kaufpreises bis zum Ablauf von 2 Jahren nach Rechnungsdatum, 40%
bis zum Ablauf von 3 Jahren, 30% bis zum Ablauf von 4 Jahren, 20% bis zum Ablauf von 5 Jahren.
Nach jedem weiteren Jahr reduziert sich der Zeitwert um weitere 4% des ursprünglichen Kaufpreises.
FM SOLAR übernimmt nicht:
- Versand- und Transportkosten des defekten Teiles oder der Batterie zur FM SOLAR
- Versand- und Transportkosten des Ersatzteils oder der Batterie zum Garantieberechtigten
- Kosten im Zusammenhang mit dem Aus- und Einbau durch ein Fachunternehmen, Reparaturkosten,
anfallende Arbeitszeiten, Kosten für die Wiederinbetriebnahme
- Kosten für Arbeiten an sonstigen Einrichtungen des Garantieberechtigten (notwendige Änderungen
am bestehenden Photovoltaik-System o.ä.)
- Kosten für Anpassungen des Systems an ein technisch weiterentwickeltes Ersatzteil (z.B.
Kompatibilität Anlagenüberwachung)
- Unmittelbare und mittelbare Sachfolge- und Vermögensschäden
Zu ersetzende Teile gehen, nach Eingang und Prüfung bei FM SOLAR oder einer von ihr benannten
Stelle und im Falle der Anerkenntnis eines Garantiefalles, nach Erbringen der Garantieleistung über in
das Eigentum der FM SOLAR.
Die FM SOLAR ist jederzeit berechtigt zu prüfen, ob die Inanspruchnahme der Garantieleistung berechtigt
war. Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorlag, und hat FM SOLAR bereits Leistungen
erbracht, so schuldet der Empfänger der FM SOLAR den regulären Verkaufspreis der überlassenen
Teile.
6) Geltendmachung von Garantieleistungen
6.1) Ablauf und Mitwirkungspflichten des Garantieberechtigten
Ein Garantieanspruch ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten von Auffälligkeiten,
welche zu einem Defekt führen können, vom Garantieberechtigten der FM SOLAR zu melden.
Senden Sie eine E-Mail mit einer detaillierten Fehlerbeschreibung unter Nennung des Fehlercodes
sowie der Dokumentation (Fotos / Video) an: info@fm-solar.de
Übermitteln Sie die zur Bearbeitung eines Garantiefalles benötigten Unterlagen:
- Original-Rechnung der FM SOLAR
- Foto des Typenschildes (vollständig lesbar)
- Rechnung des zertifizierten Fachunternehmers über Installation und Inbetriebnahme
- Garantie-Registrierungsbestätigung
Der Garantieberechtigte stellt FM SOLAR sämtliche weitere, zur Durchführung der Fehlerdiagnose angefragten
Informationen zur Verfügung, z.B. die ausgelesenen Daten des Batteriespeichers.
Nach Rücksprache und Aufforderung senden Sie das fachgerecht demontierte Teil zur Überprüfung
an die von FM SOLAR benannte Adresse.
Nach Anerkennung des Garantiefalles teilt FM SOLAR den Zeitpunkt der Verfügbarkeit des benötigten
Ersatzteiles mit. Anfallende Transportkosten sind vor Versand fällig.
6.2) Bis die in 6.1) genannten Verpflichtungen erfüllt sind, ist FM SOLAR nicht zur Erbringung von
Garantieleistungen verpflichtet.
7) Datenschutz
Im Zuge der Online-Registrierung durch den Käufer werden Daten zum Erbringen der Garantieleistung
von FM SOLAR verarbeitet. Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung online abrufbar
https://www.fm-solar.de/privacy-policy/
8) Anwendbares Recht
Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dieser freiwilligen Herstellergarantie
ist 74889 Sinsheim-Hilsbach, Deutschland. Soweit zulässig ist Ausschließlicher Gerichtsstand für
sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie Sinsheim.
Sinsheim, 01.01.2023